Lohnausweis richtig ausfüllen

Warum kleine Fehler grosse Folgen haben

Der Lohnausweis wirkt auf den ersten Blick harmlos. Ein Formular, einmal im Jahr, ein paar Zahlen, ein paar Kreuze. In der Praxis gehört er jedoch zu den häufigsten Auslösern von Nachsteuer und AHV Verfahren.

Der Grund ist simpel:
Der Lohnausweis ist nicht nur eine Information für den Arbeitnehmer. Er ist ein zentrales Kontrollinstrument für Steuerbehörden und Ausgleichskassen.


Wozu der Lohnausweis eigentlich dient

Der Lohnausweis zeigt, welche Leistungen ein Arbeitnehmer effektiv erhalten hat. Und zwar nicht nur in Form von Lohn, sondern auch als Vorteile, Vergünstigungen oder Nebenleistungen.

Für die Steuerbehörde ist er die Grundlage, um zu prüfen, ob

  • das Einkommen korrekt deklariert wurde

  • geldwerte Vorteile erfasst sind

  • Spesen korrekt abgegrenzt wurden

Für die Ausgleichskassen ist er entscheidend, um zu beurteilen, ob alle AHV pflichtigen Leistungen korrekt abgerechnet wurden.

Der Lohnausweis ist dabei nicht nur ein Informationsblatt, sondern eine Urkunde. Er bestätigt gegenüber Steuerbehörden und Ausgleichskassen verbindlich, welche Leistungen ein Arbeitnehmer erhalten hat. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an seine Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehler oder Auslassungen gelten nicht als blosse Ungenauigkeiten, sondern als unrichtige Urkunde, mit entsprechenden steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen.


Der häufigste Denkfehler

Viele Fehler entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Gewohnheit. Typische Aussagen sind:

  • Das ist doch Spesen

  • Das war nur gelegentlich

  • Das ist doch privat organisiert

  • Das ist doch kein Lohn

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zählt jedoch nicht die Bezeichnung, sondern der wirtschaftliche Vorteil.


Was auf den Lohnausweis gehört

und was nicht

Grundsätzlich gehören alle Leistungen auf den Lohnausweis, die

  • dem Arbeitnehmer zufliessen

  • einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen

  • nicht eindeutig als echte Spesen gelten

Dazu zählen unter anderem

  • Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen

  • vom Arbeitgeber übernommene private Kosten

  • Naturalbezüge

  • Vergünstigungen oder Rabatte

  • Pauschalspesen ohne genehmigtes Spesenreglement

Gerade bei Geschäftsführern und Gesellschaftern verschwimmen diese Grenzen schnell.


Spesen oder Lohn

Ein Geschäftsführer nutzt ein Firmenfahrzeug auch privat. Die Treibstoffkosten werden vollständig durch die Gesellschaft getragen. Auf dem Lohnausweis erscheint dazu kein Eintrag.

Der Gedanke dahinter lautet oft:
„Das Fahrzeug gehört der Firma.“

Aus steuerlicher Sicht ist jedoch entscheidend:
Der private Nutzungsanteil stellt einen geldwerten Vorteil dar und muss im Lohnausweis deklariert werden. Erfolgt dies nicht, liegt eine unvollständige Lohndeklaration vor.

Die Folgen zeigen sich oft erst Jahre später im Rahmen einer Kontrolle.


Warum falsche Lohndeklarationen auffallen

Lohnausweise werden nicht isoliert betrachtet. Sie werden abgeglichen mit

  • der Buchhaltung

  • den Steuererklärungen

  • den AHV Abrechnungen

  • früheren Jahren

Abweichungen fallen auf. Nicht sofort, aber zuverlässig.

Besonders sensibel sind Konstellationen mit

  • Inhabern

  • Geschäftsführern

  • Verwaltungsräten

nahestehenden Personen


Mögliche Folgen

Unvollständige oder falsche Lohndeklarationen können zu

  • Nachsteuerverfahren

  • Verzugszinsen

  • Nachbelastungen bei der AHV

  • Bussen

führen. Häufig betreffen die Korrekturen mehrere Jahre gleichzeitig.


Abgrenzung zu geldwerten Leistungen

Nicht jede geldwerte Leistung ist automatisch ein Lohnausweis Thema. Aber viele Lohnausweis Fehler haben ihren Ursprung genau dort.

Wer sich mit geldwerten Leistungen beschäftigt hat, erkennt schnell:
Der Lohnausweis ist oft die letzte Stelle, an der ein Vorteil korrekt hätte erfasst werden müssen.

An dieser Stelle bietet sich eine direkte Verbindung zum vorherigen Beitrag über geldwerte Leistungen an.


Was hilft in der Praxis

Ein paar Grundsätze reduzieren das Risiko deutlich:

  • Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung abstimmen

  • Spesen sauber von Lohn trennen

  • Naturalleistungen bewusst prüfen

  • Regelmässige Überprüfung vor Jahresende

  • Im Zweifel lieber deklarieren als erklären

Denn erklären muss man meist später. Deklarieren kann man rechtzeitig.


Fazit

Der Lohnausweis ist kein administratives Nebenprodukt, sondern ein zentrales Steuerdokument mit Urkundencharakter. Er bildet die Grundlage für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Lohn, Spesen und geldwerten Vorteilen. Bereits kleine Ungenauigkeiten oder Auslassungen können zu Nachfragen, Nachsteuern oder Nachbelastungen bei den Ausgleichskassen führen.

Gerade weil die Abgrenzung zwischen Lohn, Spesen und geldwerten Vorteilen im Alltag nicht immer eindeutig ist, gehört der Lohnausweis zu den sensibelsten Bereichen der Buchhaltung. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig fachliche Unterstützung beiziehen. Eine kurze Klärung im Voraus ist in der Regel deutlich günstiger und nervenschonender als eine nachträgliche Korrektur im Rahmen eines Nachsteuer oder AHV Verfahrens.

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